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   OLG Hamm, 09.03.2017 - 5 RVs 12/17   

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https://dejure.org/2017,10224
OLG Hamm, 09.03.2017 - 5 RVs 12/17 (https://dejure.org/2017,10224)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.03.2017 - 5 RVs 12/17 (https://dejure.org/2017,10224)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. März 2017 - 5 RVs 12/17 (https://dejure.org/2017,10224)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besondere Begründungsanforderungen an die Verhängung einer Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 17; JGG § 18; JGG § 54
    Besondere Begründungsanforderungen an die Verhängung einer Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Iserlohn - 9 Ls 24/16
  • OLG Hamm, 09.03.2017 - 5 RVs 12/17

Papierfundstellen

  • StV 2017, 719
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 17.11.2009 - 3 Ss 447/09

    Erstreckung; Revision; Zulässigkeit; Mitangeklagte

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2017 - 5 RVs 12/17
    Soweit eine fehlerhafte Würdigung bei der Verhängung einer Jugendstrafe auch nicht beschwerdeführende Angeklagte betrifft, ist die Revisionsentscheidung gemäß § 357 StPO auch auf nicht revidierende Angeklagte zu erstrecken (zu vgl. OLG München, Beschluss vom 12.05.2005, 5 StR RR 037/05, zitiert nach juris, OLG Hamm, Beschluss vom 17.11.2009, 3 Ss 447/09, zitiert nach juris).
  • BGH, 04.08.2016 - 4 StR 142/16

    Verhängung von Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld (Maßgeblichkeit des

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2017 - 5 RVs 12/17
    Entscheidend ist, inwieweit sich die charakterliche Haltung, die Persönlichkeit und die Tatmotivation des Jugendlichen oder Heranwachsenden Täters in der Tat in vorwerfbarer Schuld niedergeschlagen haben (zu vgl. BGH, NStZ-RR 2016, 325 f.).
  • OLG Hamm, 07.03.2005 - 2 Ss 71/05

    Jugendstrafe; Schwere der Schuld; Erziehungsgedanke

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2017 - 5 RVs 12/17
    Namentlich muss es Ausführungen dazu enthalten, welche erzieherischen Wirkungen von der Strafe ausgehen sollen und ob - bei entsprechenden Anhaltspunkten - der Tat Ausnahmecharakter hinzukommt und die Verhängung der Jugendstrafe erforderlich ist (zu vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2005, 245 f.).
  • KG, 20.04.2023 - 4 ORs 1/23

    Feststellung einer Rechtmittelbeschränkung durch Auslegung der

    Vor diesem Hintergrund ist es rechtsfehlerhaft, dass das Jugendschöffengericht ohne jegliche Feststellungen bezüglich der von der Staatsanwaltschaft im Diversionsverfahren eingestellten Ermittlungsverfahren angenommen hat, der Angeklagte sei "strafrechtlich in Erscheinung getreten" (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 9. März 2017 - 5 RVs 12/17 - [juris-Rn. 14]).
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